Rangierbahnhof Pankow

Texas in Berlin?

Möbel, Shopping & viele Parkplätze für den Nordosten Berlins?

Zu den Schätzen Berlins gehören auch die unzähligen ehemaligen Güter- und Rangierbahnhöfe sowie alten Bahntrassen in der Stadt. Sie zeugen von einer Epoche mit hochentwickelter Infrastruktur, die bald ein Jahrhundert später von den Zukunftsvisionen für eine nachhaltige Stadt im „Klimazeitalter“ wieder entdeckt werden könnte. Heute liegen diese Brachen versteckt hinter Zäunen, Mauern und Wildwuchs. Auf Stadtplänen bilden sie buchstäblich den „weißen Fleck auf der Karte“. So kommt es, dass sie nur Alteingesessenen und Liebhabern bekannt sind und der weiteren Bevölkerung erst auffallen, wenn ihre Zerstörung durch Bebauung einsetzt, weil die Bahn diesen Flächen keine Zukunft mehr einräumt.

Der Süden Berlins hat Glück gehabt. Der ehemalige Rangierbahnhof Tempelhof ist heute dank der Vision und dem Beharrungsvermögen der „Bürgerinitiative Südgelände“ ein Naturpark – das „Schöneberger Südgelände“. Auf dem Gelände dreier Bahnhöfe am Gleisdreieck wird die einst geplante Autobahn nicht gebaut sondern zwischen Kreuzberg und Schöneberg ein Park angelegt. Auch hier war jahrzehntelanges Engagement der AG Gleisdreieck und ihrer Vorläufer erfolgreich.

Nun stellen sich die Herausforderungen auch im Norden Berlins. Der ehemalige Rangierbahnhof Pankow, südlich der Trasse der S 2 nach Bernau, ist zwischen Berliner Straße und Prenzlauer Promenade von Kurt Krieger erworben worden. Dies mit dem Ziel, den Ostteil des Geländes mit Möbelmarkt, Großeinkaufszentrum und Tausenden von Parkplätzen für Anreisende aus dem Umland zu bestücken. Das erworbene Gelände ist Teil einer langgezogenen Freifläche, die sich entlang der S-Bahn-Trasse weiter nach Osten in Richtung S-Blankenburg, und  nach Westen bis S-Bornholmer Straße erstreckt. Es beherbergt auch seltene Industriedenkmäler wie den denkmalgeschützten Rundlokschuppen aus dem Jahre 1893 (einen der zwei letzten in Deutschland!). Westlich der Berliner Straße bildet es einen Bahndamm, von welchem aus sich ein beeindruckender freier Blick über das „Nasse Dreieck“ auf die Stadt öffnet.

Der Bezirk Pankow steht nun am Scheideweg: Gibt er sich den Interessen des Investors hin, so wird das Gelände genau in der Mitte blockiert. Die Perspektive einer Grünverbindung entlang der S-2-Trasse von Blankenburg bis zum Mauergrünstreifen an der Bornholmer Straße wäre dahin. Hinter unwirtlichen Großhandelsgebäuden entfaltet sich nichts mehr. Das Ensemble um den Rundlokschuppen würde förmlich erdrückt.

Der Bezirk hat aber auch die Möglichkeit, dem Beispiel „Schöneberger Südgelände“ zu folgen. Die Vision, den Rangierbahnhof Pankow in einen Park und die gesamte Freifläche entlang der Gleise in einen Grünzug zu verwandeln, wird hiermit formuliert. In deren Mitte könnten sich auch die alten Bahnbauten entfalten. Es sollte sich eine Bürgerinitiative gründen, die dies mit Kreativität und Engagement unterstützt. Für den ehemaligen Rangierbahnhof Tempelhof fanden sich Förderer und Mittel. Warum soll es nicht auch in Pankow möglich sein.

 

Antje Henning und Manfred Schubert

Originalartikel erschienen in:
Rabe Ralf (Dez./Jan. 2010/11), http://www.grueneliga-berlin.de/?file_id=163

Aktueller Artikel zum Thema:
Berliner Morgenpost Online (10.10.2012), http://bezirke.morgenpost.de/pankow/auch-berliner-duerfen-mitbestimmen
______________________________________________________________

Bürgeranfrage

an das Bezirksamt Pankow / Stadtrat für Stadtentwicklung, Bauen und Genehmigen, Herrn Dr. Michail Nelken eingereicht zur Sitzung der BVV Pankow am 3. November 2010

Thema: Rangierbahnhof Pankow

1)      Ist es richtig, dass Herr Krieger eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Möbelmarktes, eines Groß-Einkaufzentrums („Mall“) und mehrerer Tausend Parkplätze auf dem Gelände des ehemaligen Rangierbahnhofs Pankow zwischen Berliner Straße und Prenzlauer Promenade beantragt hat?

Ist es richtig, dass Sie diese Planung unterstützen?

2)      Wurde die bisherige Widmung des Geländes als Bahngelände aufgehoben? Welche planungsrechtliche Situation besteht für das Gelände nach Aufhebung der Widmung?

3)      Wie wird der Bezirk bei der Wahl des weiteren Verfahrens dafür Sorge tragen, dass frühzeitige und breitangelegte Bürgerbeteiligung gewährt wird? Wie gewährleisten Sie insgesamt einen transparenten und demokratisch breit angelegten Prozess, der der Dimension des Themas gerecht wird?

4)      Das Gelände ist Teil einer zusammenhängenden Freifläche, die sich sowohl nach Osten als auch nach Westen weiter entlang der S-Bahn-Trasse erstreckt. Es bietet einen Grünzug entlang der Gleise von Blankenburg bis S-Bornholmer Straße und eine Grünanbindung für einen großen Teil der Bevölkerung, die südlich dieser S-Bahn-Trasse bislang unterversorgt ist. Auf dem Gelände befinden sich auch seltene Industriedenkmäler wie der denkmalgeschützte Rundlokschuppen aus dem Jahre 1893 (einer der zwei letzten in Deutschland!) sowie alte Bahn-Backsteingebäude.

Wie gedenken Sie, dieses Kultur- und Naturerbe des Bezirks zu bewahren?

Bedenken Sie bei den Erwägungen zum Bauantrag von Herrn Krieger die Chancen, die sich mit diesem Gelände für die Grünzugplanung des Bezirks und die Lebensqualität der Pankower verbinden?

Berlin, 27. Oktober 2010

Antje Henning / Berliner Netzwerk für Grünzüge
______________________________________________________________

Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin

 

Auszug

Wortprotokoll  37. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin am 03. November 2010 – TOP 1.2 – Einwohnerfragestunde – Frage 2 Frau Henning / Rangierbahnhof Pankow

….

[mündlicher Vortrag der Bürgeranfrage]

….

[Beantwortung:]

 

BzStR Herr Dr. Nelken

Sehr geehrter Herr Vorsteher, meine Damen und Herren Bezirksverordnete, werte Frau Henning, ich beantworte Ihre Bürgerfrage natürlich für das Bezirksamt und jetzt nicht in meiner Fachzuständigkeit nur, also für das Bezirksamt antworte ich auf Ihre Fragen wie folgt. Zur ersten Frage, erste Teilfrage, nein, Herr Krieger hat keinen Bauantrag bis jetzt gestellt. Und zu der zweiten Teilfrage kann ich sagen, dass diese doch bedeutsame Fläche für den Bezirk, für die Gesamtentwicklung des Bezirks, die ja über 25000 Hektar, 25 Hektar, als 250000 Quadratmeter umfasst, und damit wesentlich für die Bezirksentwicklung ist, ist das Bezirksamt Pankow natürlich sehr an dem Vorhaben interessiert und sehr bemüht, eine erfolgreiche Entwicklung des Areals, und zwar dahingehend, dass die Interessen des Bezirks bei der Entwicklung berücksichtigt werden, voranzubringen. Das Bezirksamt setzt sich deshalb im Rahmen  der Erarbeitung eines Rahmenplanes für die Fläche des ehemaligen Güter- und Rangierbahnhofes Pankow mit dem Entwicklungsvorhaben von Herrn Krieger auseinander, und dabei sind die Schwerpunkte der Auseinandersetzung im Augenblick die Frage der Zentrenentwicklung im Bezirk und darüber hinaus, der Verkehrslösung und der nutzungs- und baustrukturellen Entwicklung des Areals. Das sind die drei Schwerpunkte, auf dem sich das Bezirksamt in dieser Rahmenplanung auseinandersetzt. Ist diese Rahmenplanung erfolgreich abgeschlossen, wird sich dann erst ein Bebauungsplanverfahren anschließen und erst danach ist überhaupt an eine Bearbeitung eines Bauantrages zu denken.

Zur Frage 2, die Widmung dieses Areals als Bahnfläche ist noch nicht aufgehoben. Es ist also noch Bahnfläche. Das Entwidmungsverfahren ist aber eingeleitet, wenn das Entwidmungsverfahren abgeschlossen ist unterliegt die Fläche als so genannter Außenbereich dem planungsrechtlichen Beurteilung nach § 35, ist damit auch kein Bauland.

Zur dritten Frage, Das Baurecht für die Fläche kann nur  auf dem Wege eines, wie ich habe das schon angedeutet habe, Bebauungsplanverfahrens geschaffen werden. In diesem Verfahren, da gibt es die Beteiligung der Öffentlichkeit in einer sehr breiten Form, das ist gesetzlich geregelt,  aber wir schalten ja zuvor noch das Rahmenplanverfahren, in dem wir ja auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung haben, Sie haben das ja vielleicht schon mitbekommen, das es auch in diesem Rahmenplanverfahren eine Öffentlichkeitsbeteiligung gibt, an denen nicht nur die Fraktionen der BVV Pankow für den Stadtentwicklungsausschuss, sondern auch gesellschaftliche Akteure aus Pankow, Interessenvertreter in diesen Diskussionsprozess einbezogen wird und das Bezirksamt bemüht sich, auch über eine Internetpräsenz, über öffentliche Diskussionsveranstaltungen bereits ab diesem Verfahrensstand die jeweiligen dann diskutablen Entwurfsstadien vorzustellen und mit der Öffentlichkeit, mit den Bürgern zu diskutieren. Das ist natürlich ein bisschen abhängig von der Weiterentwicklung der Rahmenplanungen, die jetzt aus vielleicht bekannten Gründen seit Monaten stagniert, weil dazu im wesentlichen die Frage der Zentrenentwicklung zu beantworten ist und da sage ich jetzt mal, seit den letzten Vorstellungen von Herrn Krieger hat sich ja da an dieser Rahmenbedingung noch nichts entwickelt. Es ist aber abzusehen, so hoffen wir jedenfalls, dass sich innerhalb der nächsten 4 bis 8 Wochen dieser Grundsatzfrage etwas bewegt und danach wird es sicher auch in der Diskussionsprozess  um das Rahmenkonzept weitergehen.

Zur Frage 4 – ja, uns sind die Denkmale bekannt. Diese Denkmale unterliegen dem Denkmalschutzgesetz und sind geschützt. Wir wissen aber, dass der eigentliche Schutz des Denkmals nur dann gewährleistet werden kann, wenn wir auch eine Nutzung in diese Denkmale bekommen. Hierfür sind im Rahmen der Konzeptentwicklungen Überlegungen zu entwickeln. Wir haben auch gesagt, dass Herr Krieger zwar in seiner Entwicklungsfläche nur sozusagen westlich der Autobahnbrücke entwickelt aber ohne eine Grundsatzentwicklung auch für die andere Fläche, wo es ja gerade um die Fragen der Erschließung geht, wird dieses Rahmenkonzept nicht zu entwickeln sein. Wer dann Vorhabenträger auf dieser östlichen Fläche ist wird sich mit uns über den Erhalt und die Nutzung der Denkmale auseinandersetzen müssen. Die von ihm beschriebene Fläche ist im Augenblick keine Grünfläche, sie ist zwar eine unbebaute Fläche, ist ja abgeräumt worden, was vorher von der Bahnnutzung ist, aber sie ist keine Grünfläche, sondern hat praktisch den Status einer Bahnfläche, aber unbebaut, eher einer Brachfläche. Die Ziele einer Wegeverbindung und einer Grünverbindung, um diese zu sichern, wie Sie angeregt haben, die müssen dann im Rahmen des, der Erarbeitung des Rahmenplanes  entwickelt werden, sind da auch in der Aufgabenstellung formuliert und müssen dann im B-Planverfahren festgesetzt werden, rechtlich gesichert werden. Wie gesagt, Herr Krieger ist weit entfernt davon, einen Bauantrag einreichen zu können oder zu wollen und alle öffentlichen Belange werden wir natürlich versuchen, zur Geltung zu bringen und was die Grünzugsplanung betrifft, wird, da bin ich mir ganz sicher, das im Rahmen sowohl im Rahmen der Planungsentwicklung sowohl das Fachamt als auch interessierte Bürgerinitiativen sehr stark darauf Einfluss nehmen, dass wir diese notwendigen Grünverbindungen auch am Ende planungsrechtlich sichern.

Auszug Ende